Anfang diesen Jahres hatten wir den Mitgliedern empfohlen, Widersprüche gegen die Grundsteuer bei der Stadtkasse und beim Finanzamt einzulegen. Mit diesem Widerspruch konnte sich jeder an die Klage 1 BvR 1644/05 beim Bundesverfassungsgericht anschließen.
Am 21.06.06 hat das Bundesverfassungsgericht unanfechtbar diese Klage abgelehnt. Damit ist die Erhebung der Grundsteuer rechtmäßig. Wer unsere Musterwidersprüche benutzt hat braucht nichts weiter zu tun.
Links zu diesem Thema auf unserer Rechtsberatung-Seite.
Seit September 2002 ersetzt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung die alte Rasenmäherverordnung. Die Verordnung gilt für 57 unterschiedliche Geräte- und Maschinenarten, von Baumaschinen, wie etwa Betonmischer und Hydraulikhammer, über Bau- und Reinigungsfahrzeuge, darunter Transportbetonmischer und Kehrmaschinen bis hin zu Landschafts- und Gartengeräten, wie Kettensägen, Laubbläser, Laubsammler und Rasenmäher. Zudem enthält die Verordnung zahlreiche weitere Regelungen zum Schutz der Bevölkerung vor erheblichen Belästigungen durch Lärm.
Vor allem an Sonn- und Feiertagen sowie während der Abend- und Nachtzeiten wird der Geräte- und Maschineneinsatz in schutzbedürftigen Wohnbereichen beschränkt.
An Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 bis 7.00 Uhr
dürfen nicht betrieben werden:
An Werktagen besteht in den Zeiten von 7.00 bis 9.00 Uhr, von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 17.00 bis 20.00 Uhr ein absolutes Betriebsverbot für
(Ggf. durch Landes- und Ortsrecht ergänzt)
Handbetriebene Rasenmäher fallen nicht unter die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
Künftig ist vorgeschrieben, dass alle neuen Rasenmäher oder Kehrmaschinen mit einem Hinweis auf die zulässigen Betriebszeiten gekennzeichnet werden.
Einige Links zum Thema Recht. Für die mit
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Jeden ersten Donnerstag im Monat das RechtSpecial 'Schlichten statt Richten!'
Ein Service des Bürger- und ServiceCenter von Landesregierung und Justizministerium.
Fragen zur außergerichtlichen Streitschlichtung werden telefonisch, per Chat sowie per E-Mail beantwortet.
Themenbereiche von Beleidigung, Nachbarschaftsstreitigkeiten bis hin zu Fragen nach Zuständigkeiten der Schiedsämter.