Nach §45(5) BauO NW sind Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer zur Inspektion, Instandhaltung und Sanierung ihrer privaten Kanalanschlussleitungen verpflichtet. Bestehende Hausanschlüsse müssen bei einer Änderung der Grundstücksentwässerung, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2015 auf ihre Dichtheit überprüft werden. Die verkürzte Frist bis 31.12.2005 bei Grundstücken in Wasserschutzgebieten trifft auf die MSA-Siedlung nicht zu.
Die kostenlose Information "Hausanschlüsse dicht?" gibt es über den Infoservice des Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen (http://www.munlv.nrw.de/) unter (0211)4566-666 bzw. Fax (0211)4566-388 oder unter infoservice@munlv.nrw.de, sie kann auch als PDF-Broschüre
heruntergeladen werden.
Beim Abschluss einer neuen Gebäudeversicherung beachten:
Neue Verträge schließen in der Regel Schäden an den Abwasserrohren aus, bei den alten Verträgen sind die Reparatur-Kosten jedoch anteilig enthalten